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Bestimmte Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 sollten angepasst werden, um dem breiteren Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung Rechnung zu tragen, sie an die Begriffsbestimmungen in anderen Rechtsakten der Union anzugleichen und Terminologie zu klären, die in verschiedenen Sektoren unterschiedliche Bedeutungen hat. In die zollrechtlichen Vorschriften sollten neue Begriffsbestimmungen aufgenommen werden, um die Aufgaben und Zuständigkeiten bestimmter Akteure in Zollverfahren zu klären. Im Falle des Einführers und des Ausführers sollten neue Begriffsbestimmungen diese Personen für die Einhaltung der Vorschriften für die Waren, mit denen sie handeln, einschließlich bezüglich der finanziellen und nichtfinanziellen Risiken und in Einklang mit den produktspezifischen Vorschriften, gegenüber den Zollbehörden verantwortlich machen, um so die zollamtliche Überwachung zu stärken. Hinsichtlich des neuen Konzepts des „Einführers im Rahmen von Fernverkäufen“ sollten neue Begriffsbestimmungen sicherstellen, dass in einigen Fällen – und zwar im Zusammenhang mit Online-Verkäufen von Waren von außerhalb der Union – ein Wirtschaftsbeteiligter und nicht der Verbraucher als Einführer gilt und verpflichtet ist, die entsprechenden Verantwortlichkeiten zu übernehmen, und sie sollten sicherstellen, dass der betreffende Wirtschaftsbeteiligte verpflichtet ist, die von den Zollbehörden angewandten einschlägigen zollrechtlichen Vorschriften und anderen Rechtsvorschriften einzuhalten, wenn die Waren in das oder aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, und angemessene Aufzeichnungen über diese Einhaltung bereitzustellen, verfügbar zu machen und aufzubewahren. Neue Begriffsbestimmungen sollten auch in Bezug auf den breiteren Anwendungsbereich der Bestimmungen über zollamtliche Überwachung, Risikomanagement und Zollkontrollen eingeführt werden. Ferner sollte klargestellt werden, dass in Fällen, in denen sich die in den zollrechtlichen Vorschriften der Union enthaltenen Begriffsbestimmungen auf zollrechtliche Vorschriften in internationalen Abkommen beziehen, dies auch die einschlägigen multilateralen Umweltübereinkommen umfasst, zu deren Vertragsparteien die Union und die Mitgliedstaaten gehören, soweit diese Übereinkommen die Konformität von Waren betreffen.
Angesichts der wichtigen Rolle der Zollbehörden bei der Durchsetzung von Ausfuhrkontrollen sollten die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe soweit wie…
Neben ihrer traditionellen Aufgabe, Zölle, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern zu erheben und die zollrechtlichen Vorschriften anzuwenden, haben die…
Gibt die Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, an, dass sie als Einführer handelt, so sollte diese Person…
Die Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, die aus Drittländern in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, und…
Die Rechte und Verpflichtungen der Personen, die für die in das und aus dem Zollgebiet der Union verbrachten Waren verantwortlich sind, sollten klarer definiert…
Angesichts der zentralen Rolle von Einführern im Rahmen von Fernverkäufen bei der Organisation großer Mengen an Einfuhren von geringem Wert, auch über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.