Verordnung (EU) 2026/211 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1755 in Bezug auf die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit zugewiesenen Beträge
Der Betrag von 584264090 EUR, der gemäß der Verordnung (EU) 2021/1755 im Jahr 2025 zu zahlen gewesen wäre, sollte daher nicht gezahlt und von der Gesamtausstattung der Reserve abgezogen werden.
Erwägungsgrund 4 32026R0211
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