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Die RHG für Ethephon bei Walnüssen, Heidelbeeren, Ananas, Gerste, Roggen und Weizen basieren auf widerrufenen CXL und sollten erneut geprüft werden. Die Behörde ermittelte überarbeitete RHG, außer für Heidelbeeren, für die keine zusätzlichen Daten verfügbar sind. Daher ist es angezeigt, in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 den RHG für Walnüsse beizubehalten und den RHG für Ananas zu senken. Die Behörde gelangte auch zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Gerste, Roggen und Weizen nicht alle Informationen vorliegen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, sollten die RHG für diese Erzeugnisse in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den bisherigen Wert oder den von der Behörde ermittelten Wert festgesetzt werden. Ferner konnte nicht ausgeschlossen werden, dass für Ethephon bei Heidelbeeren die akute Referenzdosis („ARfD“) überschritten wird. Der RHG für Heidelbeeren sollte in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die Bestimmungsgrenze gesenkt werden.
Für Diflufenican legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) eine begründete Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß…
Für Fenpropimorph legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor…
Für Metolachlor und S-Metolachlor hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG)…
Für Flufenacet legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen…
Für Oryzalin legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor. Sie…
Für Flutriafol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.