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Die Genehmigung für den Wirkstoff Ethephon wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2591 der Kommission erneuert. Im Rahmen der Erneuerung der Genehmigung für Ethephon veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) am 31. Januar 2023 eine Schlussfolgerung mit dem Vorschlag, die geltende zulässige tägliche Aufnahme („ADI“) von 0,03 mg/kg auf 0,02 mg/kg Körpergewicht pro Tag zu senken. Daher wurde die Behörde ersucht, alle RHG für Ethephon auf der Grundlage der gesenkten ADI zu überprüfen . Außerdem schlug die Behörde zur Durchsetzung bei Getreide die neue Rückstandsdefinition „Summe aus Ethephon, frei und konjugiert, ausgedrückt als Ethephon“ anstatt der derzeit geltenden Rückstandsdefinition „Ethephon“ vor. Die Kommission hält diese neue Rückstandsdefinition für geeignet.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung dieses Wirkstoffs gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des…
Die Behörde gab am 27. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Gelborange S als Lebensmittelzusatzstoff ab . In dieser…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat die Sicherheit der vorgeschlagenen Verwendung von Glykolipiden als…
Für Methoxyfenozid veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) im Zusammenhang mit dem Verfahren für die…
Es sollten neue Rückstandshöchstgehalte unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Behörde festgelegt werden. Die neuen von der Behörde vorgeschlagenen Werte…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, die aus den Blättern der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.