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Um einen wirksamen Überblick über die Ereignisse und Störungen im Bereich der Luftsicherheit in der Union zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, der Kommission jährlich einen Bericht mit Statistiken über die eingegangenen Meldungen und deren Analyse vorzulegen.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und den Mitgliedstaaten jährlich einen Bericht vor, der sie von der Anwendung dieser Verordnung und von…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen Informationen über die Luftqualität sammeln, austauschen und verbreiten, damit die Kenntnisse über die…
Für das Monitoring der Leistungen, Ergebnisse und Auswirkungen dieser Verordnung sollte die Kommission auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten…
Um die Öffentlichkeit über das Sicherheitsniveau in der Zivilluftfahrt zu informieren, veröffentlichen die Mitgliedstaaten mindestens einmal jährlich einen…
Sicherheitsuntersuchungsstellen und alle für die Sicherheitsaufsicht in der Zivilluftfahrt zuständigen Stellen innerhalb der Union sollten über…
Informationen über Ereignisse sollten innerhalb der Union ausgetauscht werden, um die Ermittlung tatsächlicher oder potenzieller Gefahren zu verbessern. Ferner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.