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Informationen über Ereignisse sollten innerhalb der Union ausgetauscht werden, um die Ermittlung tatsächlicher oder potenzieller Gefahren zu verbessern. Ferner dürfte dieser Informationsaustausch es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Zugang zu allen Informationen über Ereignisse zu haben, die sich in ihrem Gebiet oder Luftraum zutragen, aber einem anderen Mitgliedstaat gemeldet werden. Ferner sollte es somit möglich sein, dass die Agentur präzise Informationen über Ereignisse und Zugang zu allen Meldungen über in der Union erfasste Ereignisse hat, um erforderlichenfalls Maßnahmen zur Abwendung eines in der Union festgestellten Risikos ergreifen zu können. Dieser Informationsaustausch sollte es den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermöglichen, präzise Informationen über Ereignisse in ihrem Luftraum zu erhalten, um erforderlichenfalls Maßnahmen zur Abwendung eines in ihrem Hoheitsgebiet festgestellten Risikos ergreifen zu können.
Zweck des Austauschs von Informationen über Ereignisse sollte sein, Unfälle und Störungen in der Luftfahrt zu verhindern. Es sollte dabei nicht um die Klärung…
Die in den Ereignismeldungen enthaltenen Informationen sollten analysiert und Sicherheitsrisiken herausgearbeitet werden. Gegebenenfalls angezeigte Maßnahmen…
Sicherheitsuntersuchungsstellen und alle für die Sicherheitsaufsicht in der Zivilluftfahrt zuständigen Stellen innerhalb der Union sollten über…
Jeder Mitgliedstaat und die Agentur entwickeln ein Verfahren zur Analyse der Informationen über Ereignisse, die ihnen gemäß Artikel 4 Absatz 6 und Artikel 5…
Zur Erleichterung des Informationsaustauschs und zur Verhütung künftiger ähnlicher Unfälle sollten die Mitgliedstaaten die Kommission von in ihrem Hoheitsgebiet…
Um den Austausch solcher Informationen und die Abgabe von Bemerkungen zu erleichtern, sollte eindeutig festgelegt werden, welche Informationen als „angemessen“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.