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Zusätzlich zu den in den Artikeln 32 bis 36 der Verordnung (EU) 2017/2107 festgelegten Verboten ist auch die gezielte Fischerei auf Fuchshaiarten der Gattung Alopias verboten. Dieses zusätzliche Verbot gilt unbeschadet des Verbots gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2017/2107, Körperteile oder ganze Körper von Großaugen-Fuchshaien ( Alopias superciliosus ) an Bord mitzuführen, umzuladen oder anzulanden.
Es ist verboten, Körperteile oder ganze Körper von Kurzflossen-Makohaien ( Isurus oxyrinchus ) im Atlantik nördlich von 5° N, die in Fischereien im ICCAT-Übereinkommensbereich gefangen wurden, an Bord zu behalten, umzuladen oder anzulanden.
Es ist verboten, Körperteile oder ganze Körper von Kurzflossen-Makohaien ( Isurus oxyrinchus ) im Atlantik nördlich von 5° N, die in Fischereien im…
Zusätzlich zu den in den Artikeln 32 bis 36 der Verordnung (EU) 2017/2107 festgelegten Verboten ist auch die gezielte Fischerei auf Fuchshaiarten der Gattung…
Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Großäugigen Fuchshaien ( Alopias superciliosus ) ist bei jeder…
Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Großäugigen Fuchshaien ( Alopias superciliosus ) ist bei jeder…
1. Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern des Großäugigen Fuchshais (Alopias superciliosus) ist bei jeder…
Fischereifahrzeuge, die Kurzflossen-Makohaie im Südatlantik an Bord behalten, dürfen ganze Körper oder Körperteile von Kurzflossen-Makohaien im Südatlantik, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.