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Die Obergrenzen für den Fischereiaufwand für Roten Thun (Thunnus thynnus) im Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT), insbesondere im Atlantik östlich von 45° W müssen im Einklang mit den Artikeln 6, 11, 13 und 16 der Verordnung (EU) 2023/2053 des Europäischen Parlaments und des Rates festgesetzt werden.
Für 2024 müssen die Obergrenzen für den Fischereiaufwand gemäß den Artikeln 6, 11, 13 und 16 der Verordnung (EU) 2023/2053 des Europäischen Parlaments und des…
Die Fischereiaufwandsbeschränkungen für Fischereifahrzeuge der Union, die im Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der…
Grundlage für die Fischereiaufwandsbeschränkungen für Fischereifahrzeuge der Union im Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission zur Erhaltung der…
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2023/2053 des Europäischen Parlaments und des Rates haben einige Mitgliedstaaten der Kommission überarbeitete jährliche…
Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT“) hat auf ihrer Jahrestagung 2014 eine Erhöhung der TAC und…
Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2004 für bestimmte Bestände weit wandernder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.