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Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2023/2053 des Europäischen Parlaments und des Rates haben einige Mitgliedstaaten der Kommission überarbeitete jährliche Fang- und Kapazitätsmanagementpläne mit Anträgen auf Übertragung von 5 % ihrer jährlichen Quote für Roten Thun (Thunnus thynnus) im Atlantik östlich von 45oW und im Mittelmeer von 2023 auf 2024 vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Pläne legte die Kommission dem ICCAT-Sekretariat am 23. Mai 2024 einen überarbeiteten jährlichen Plan der Union für 2024 zur Genehmigung durch die ICCAT vor. Am 24. Mai 2024 billigte die ICCAT diesen Plan. Um die Kohärenz mit dem von der ICCAT gebilligten überarbeiteten jährlichen Plan der Union zu gewährleisten, sollte die TAC für Roten Thun im Atlantik östlich von 45oW und im Mittelmeer für 2024 daher entsprechend geändert werden.
Gemäß Artikel 15 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2023/2053 legten einige Mitgliedstaaten der Kommission überarbeitete Aufzuchtmanagementpläne für Roten Thun im…
Die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas, ICCAT) hat…
Die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) hat auf ihrer Jahrestagung 2017 die Empfehlung 17-07 zur Änderung der…
Die Fischereiaufwandsbeschränkungen für Unionsschiffe, die im ICCAT-Übereinkommensbereich Roten Thun (Thunnus thynnus) befischen, sowie die maximale Einsatz-…
Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT“) hat auf ihrer Jahrestagung 2015 eine Kürzung der TAC und…
Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (im Folgenden „ICCAT“) hat auf ihrer Jahrestagung 2014 eine Erhöhung der TAC und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.