Verordnung (EU) 2026/250 der Kommission vom 2. Februar 2026 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die genannte Verordnung weist gewisse Unstimmigkeiten und Fehler auf, die unbedingt berichtigt werden müssen, damit das ordnungsgemäße Funktionieren der Verordnung gewährleistet ist.
Erwägungsgrund 2 32026R0250
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