Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kurzfristige Lieferverträge betreffen kleinere Mengen als die großen langfristigen Lieferverträge zwischen Einführern und russischen Unternehmen und bestehende kurzfristigen Lieferverträge werden in jedem Fall bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung kurz vor dem Auslaufen sein. Dementsprechend erscheint das Risiko für die wirtschaftliche Sicherheit, das sich aus bestehenden kurzfristigen Lieferverträgen ergibt, gering. Daher sollten bestehende kurzfristige Lieferverträge von der sofortigen Anwendung des Einfuhrverbots ausgenommen werden und es sollte einen Übergangszeitraum bis zum 25. April 2026 für LNG-Einfuhren unter Berücksichtigung des Artikels 3ra der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates und bis zum 17. Juni 2026 für Pipeline-Gas gelten.
Das Verbot nach Artikel 3 Absatz 2 gilt ab dem 1. Januar 2027 für Fälle, in denen gegenüber der Genehmigungsbehörde nachgewiesen werden kann, dass die…
Zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und einer geordneten schrittweisen Einstellung der unter die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallenden Tätigkeiten sollte…
Zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und einer geordneten schrittweisen Einstellung der unter den Beschluss 2014/512/GASP fallenden Tätigkeiten sollte…
Wenngleich es zunächst gerechtfertigt scheint, bestehende Altlieferverträge von der sofortigen Anwendung des Verbots der Einfuhr von russischem Gas auszunehmen,…
Es sind besondere Situationen eingetreten, in denen ein Land, das derzeit noch im Rahmen bestehender langfristiger Lieferverträge für russisches Pipeline-Gas…
Es ist verboten, russisches Flüssigerdgas über LNG-Terminals in der Union einzuführen, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind. Mit dem Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.