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Es sind besondere Situationen eingetreten, in denen ein Land, das derzeit noch im Rahmen bestehender langfristiger Lieferverträge für russisches Pipeline-Gas beliefert wird, von den jüngsten Änderungen der Versorgungswege aus der Russischen Föderation, durch die die Möglichkeit entfällt, Gas über diese Versorgungswege einzuführen, besonders betroffen ist, da es nur begrenzte oder gar keine alternativen Transportwege für das vertraglich vereinbarte Gas gibt. Um Abhilfe zu schaffen, stellen Versorger aus anderen Mitgliedstaaten derzeit die Lieferung von Pipeline-Gas im Rahmen kurzfristiger Lieferverträge mit Lieferanten aus der Russischen Föderation über nicht überlastete Kopplungspunkte sicher. Aufgrund dieser sehr besonderen Situation und um ihnen ausreichend Zeit zu geben, neue Lieferanten zu finden, sollte auch für kurzfristige Lieferverträge mit Lieferanten aus der Russischen Föderation ein längerer Übergangszeitraum gelten, die verwendet werden, um über die von Änderungen der Versorgungswege für russisches Gas betroffene Binnenländer zu versorgen.
dass ein langfristiger Liefervertrag mit Lieferung an ein Binnenland für die Einfuhr Pipeline-Gas besteht, wobei
Kurzfristige Lieferverträge betreffen kleinere Mengen als die großen langfristigen Lieferverträge zwischen Einführern und russischen Unternehmen und bestehende…
Die jüngste Krise hat gezeigt, dass verlässliche Handelsbeziehungen mit Lieferpartnern für Energieerzeugnisse von entscheidender Bedeutung sind, um die…
Da mehrere Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geografischen Lage besonders von über Pipelines aus Russland eingeführtem Rohöl abhängig sind, ohne dass auf kurze…
Wenngleich es zunächst gerechtfertigt scheint, bestehende Altlieferverträge von der sofortigen Anwendung des Verbots der Einfuhr von russischem Gas auszunehmen,…
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird eine vorübergehende Ausnahme für die Verbringung oder den Kauf im Zusammenhang mit der Verbringung von LNG, das seinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.