Erwägungsgrund 1 32026R0261
Die rechtswidrige, Vollinvasion der Ukraine durch die Russische Föderation im Februar 2022 offenbarte die gravierenden Auswirkungen der bestehenden Abhängigkeiten vom russischen Erdgas auf Märkte und Sicherheit. Vor diesem Hintergrund verständigten sich die Staats- und Regierungschefs in der Erklärung von Versailles vom 11. März 2022 darauf, die Abhängigkeit von russischer Energie allmählich zu verringern, bis eine vollständige Unabhängigkeit erreicht ist. Im Rahmen ihrer Mitteilung REPowerEU vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ und ihrer Mitteilung vom 18. Mai 2022 über den REPowerEU-Plan hat die Kommission konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die es ermöglichen, die Energieeinfuhren auf eine sichere, erschwingliche und nachhaltige Weise zu diversifizieren und die Energieeinfuhren aus Russland zu ersetzen. Seitdem wurden erhebliche Fortschritte bei der Diversifizierung der Gaslieferungen und der Abkehr von Gas aus der Russischen Föderation erreicht. Angesichts der beträchtlichen Menge an russischem Erdgas, die derzeit noch von der Union bezogen wird, kündigte die Kommission im Rahmen ihrer Mitteilung vom 6. Mai 2025 über die Beendigung der russischen Energieeinfuhren (REPowerEU-Fahrplan) einen Gesetzgebungsvorschlag an, um die Einfuhren von russischem Gas vollständig einzustellen und um den bestehenden Rahmen zur Verringerung der Energieabhängigkeiten zu verbessern. Um die Energieversorgungssicherheit und -resilienz der Union zu gewährleisten, ist es dringend und strategisch notwendig, alle im REPowerEU-Plan aufgeführten verbleibenden Energieabhängigkeiten zu verringern.