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Während die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission Anforderungen an die Genehmigung schwerer Nutzfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2161 der Kommission die technischen Anforderungen für die Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs sowie für die On-Board-Überwachung der Masse von schweren Nutzfahrzeugen auf der Straße enthält, sollte die Konformitätserklärung der On-Board-Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff- und Stromverbrauch („on-board fuel and energy consumption monitoring“, OBFCM) und des On-Board-Massenüberwachungssystems („on-board mass monitoring“, OBMM) Teil des mit der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 eingeführten Typgenehmigungssystems sein. Daher ist es notwendig, eine Verbindung zwischen der Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen und der Einhaltung der OBFCM-Anforderungen sicherzustellen und neue Emissionsgenehmigungszeichen festzulegen, um die Identifizierung von Fahrzeugen zu ermöglichen, die mit OBFCM-Einrichtungen ausgerüstet sind.