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Die erforderlichen Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen aus dem Prüfverfahren mit transportablen Emissionsmesseinrichtungen (PEMS) sollten aufgezeichnet werden, um die Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2161 zu bewerten.