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Titel II Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates sieht die Befreiung von den Einfuhrabgaben für Waren vor, die in Sendungen mit einem Gesamtwert von höchstens 150 EUR direkt aus einem Drittland an einen Empfänger in der Union versandt werden (im Folgenden „schwellenbasierte Befreiung“).
von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro, für die die Steuer im Rahmen des besonderen…
Von den Ausfuhrabgaben befreit sind Sendungen, die von der Post in Paketen, Päckchen oder Briefen zum Empfänger befördert werden und deren Gesamtwert 10 EUR…
Die Mitgliedstaaten können für die Steuerbefreiungen gemäß Artikel 164 einen gemeinsamen Höchstbetrag festsetzen.
Bei der Einfuhr von Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro aus dem Drittlandsgebiet, für die eine Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1…
die endgültige Einfuhr von Gegenständen, die in den Richtlinien 69/169/EWG Richtlinie 69/169/EWG des Rates vom 28. Mai 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und…
Die Richtlinie 2009/132/EG des Rates sieht eine Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen von geringem Wert vor.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.