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Die im Beschluss 2011/101/GASP vorgesehenen Maßnahmen fallen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Zur Umsetzung des durch den Beschluss (GASP) 2026/383 geänderten Beschlusses 2011/101/GASP ist daher eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um seine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.