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Da Detergenzien und für Endnutzer bestimmte Tenside unabhängig von der Form, in der sie auf dem Markt bereitgestellt werden, denselben Verwendungszweck haben und dieselben Risiken bergen, sollten die Wirtschaftsakteure, die diese Produkte durch Nachfüllen auf dem Markt bereitstellen, sicherstellen, dass diese Produkte dieselben Anforderungen erfüllen wie Produkte in Einzelverpackungen. Darüber hinaus sollten die Verbraucher die erforderlichen Kennzeichnungsinformationen auch dann erhalten, wenn sie sich für Nachfülldetergenzien entscheiden; zudem sollten Mindestanforderungen an die Sicherheit von Nachfüllstationen festgelegt werden. Der Verkauf von Detergenzien durch Nachfüllen sollte daher ausdrücklich von dieser Verordnung erfasst werden, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure zu gewährleisten.
Unbeschadet der Verordnungen (EU) 2023/988 und (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Sicherheits- und Hygieneanforderungen für…
Ein Wirtschaftsakteur, der ein Detergens oder Tensid durch Nachfüllen direkt für den Endnutzer auf dem Markt bereitstellt, stellt dem Endnutzer das physische…
„Nachfüllen“ den Vorgang vor Ort, bei dem ein Detergens oder Tensid, das ein Wirtschaftsakteur Endnutzern im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit anbietet,…
Bei Detergenzien und Tensiden, die durch Nachfüllen an die Endnutzer verkauft werden, sollte es möglich sein, dass detailliertere Informationen ausschließlich…
Importeure und Händler, die ein Detergens oder Tensid unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen oder ein Detergens oder Tensid so verändern,…
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Verschwendung zu vermeiden, muss es Wirtschaftsakteuren ermöglicht werden, Bestände zu verkaufen, die sich zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.