Erwägungsgrund 17 32026R0405
Alle Wirtschaftsakteure, die Teil der Liefer- und Handelskette sind, sollten geeignete und wirksame Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass sie nur Detergenzien und Tenside auf dem Unionsmarkt bereitstellen, die die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. Daher ist eine klare und verhältnismäßige Verteilung der Pflichten vorzusehen, die auf die einzelnen Wirtschaftsakteure je nach ihrer Rolle in der Liefer- und Handelskette entfallen.