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Die bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass Detergenzien und Tenside, die den geltenden Anforderungen entsprachen, in bestimmten Fällen dennoch eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellten. Es sollten Bestimmungen vorgesehen werden, die sicherstellen, dass die Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen gegen Detergenzien oder Tenside ergreifen, die eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen, selbst wenn die Produkte den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Kommission sollte im Wege von Durchführungsrechtsakten unter Anwendung des in Verordnung (EU) Nr. 182/2011 festgelegten Prüfverfahrens feststellen, ob eine vorläufige Maßnahme, die in Bezug auf konforme Detergenzien oder Tenside, die nach Auffassung eines Mitgliedstaats ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Personen oder die Umwelt darstellen, getroffen wurde, gerechtfertigt ist.
Stellt eine Marktüberwachungsbehörde nach einer Beurteilung gemäß Artikel 26 Absatz 1 fest, dass ein Detergens oder Tensid ein Risiko für die menschliche…
in Bezug auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den schädlichsten Stoffen: eine Bewertung der Notwendigkeit, in diese Verordnung…
Die Marktüberwachungsbehörden eines Mitgliedstaats können eine Beurteilung eines Detergens oder Tensids vornehmen, die die in dieser Verordnung festgelegten…
In der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 ist ein Schutzklauselverfahren vorgesehen, in dessen Rahmen die Kommission prüfen kann, ob eine Maßnahme, die von einem…
Die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Markt von Detergenzien und Tensiden für Detergenzien wurden durch die Verordnung (EG)…
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Verschwendung zu vermeiden, muss es Wirtschaftsakteuren ermöglicht werden, Bestände zu verkaufen, die sich zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.