Erwägungsgrund 1 32026R0405
Die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Markt von Detergenzien und Tensiden für Detergenzien wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates harmonisiert. Die genannte Verordnung enthält Anforderungen in Bezug auf die biologische Abbaubarkeit von Tensiden, die Beschränkungen oder Verbote von Tensiden aus Gründen der biologischen Abbaubarkeit, die Begrenzungen des Phosphatgehalts und des Gehalts an anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und für den Verbraucher bestimmten Maschinengeschirrspülmitteln und die Informationen, die die Hersteller für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und das medizinische Personal bereithalten müssen, sowie Vorschriften über die Kennzeichnung von Detergenzien, einschließlich allergener Duftstoffe.