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Damit die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 weiterhin ein wirksames Instrument der EZB zur Erfüllung der Aufgaben der statistischen Datenerhebung des ESZB bleibt, ist es erforderlich, die maximale Verwendung von vorhandenen Daten, Verwaltungsdaten, statistischen Registern und anderen verfügbaren Quellen zu ermöglichen. Da die Verwendung von Multisource-Statistiken weiter gefördert werden sollte, indem Statistiken auf der Grundlage einer Vielzahl von Datenquellen entwickelt oder erstellt werden, sollte für die Verwendung und die Weitergabe dieser Daten ein einheitlicher Rahmen gelten.
Damit die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 weiterhin als wirksames Instrument der EZB für die Erfüllung der Aufgaben der statistischen Datenerhebung des ESZB genutzt…
Es ist erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 zu ändern, um der EZB zu ermöglichen, die statistischen Daten zu erheben, die für die Wahrnehmung der…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates ist ein grundlegender Bestandteil des rechtlichen Rahmens für die von der Europäischen Zentralbank (EZB) mit…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 wurde mehrmals geändert, um den Umfang der für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlichen Berichtspflichten zu…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank ist ein grundlegender…
Europäische Statistiken werden daher sowohl vom ESS als auch vom ESZB entwickelt, erstellt und verbreitet, jedoch aufgrund unterschiedlicher, auf die jeweiligen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.