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Die Kommission sollte die Finanzierungsstrategie der Ukraine unverzüglich bewerten und eng mit der Ukraine zusammenarbeiten. Angesichts des erheblichen Umfangs des Bedarfs der Ukraine sowohl an Budgethilfe als auch an Unterstützung für die Kapazitäten der Verteidigungsindustrie sowie der Einschränkungen, denen einige externe Partner bei der Bereitstellung ihrer Unterstützung unterliegen, ist es angebracht, eine indikative Aufteilung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine zwischen diesen beiden Arten von Finanzierungsbedarf festzulegen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der vom IWF für 2026 berechnete Finanzierungsbedarf der Ukraine vollständig gedeckt werden sollte, sollte diese Aufteilung als Richtwert dienen, um den sich ändernden Umständen, die sich auf den Finanzierungsbedarf der Ukraine auswirken können, Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass dieser Bedarf weiterhin in vorhersehbarer, kontinuierlicher, geordneter, flexibler und zeitnaher Weise gedeckt wird. Bei ihrer Bewertung der Finanzierungsstrategie der Ukraine sollte die Kommission prüfen, ob die erwartete Lücke bei der Außenfinanzierung mit dieser indikativen Verteilung vereinbar ist.
die Übereinstimmung der erwarteten Lücke bei der externen Finanzierung mit der folgenden indikativen Verteilung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine:
Um finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung im Rahmen des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine zu erhalten, legt die Ukraine der Kommission…
Die im Rahmen des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine verfügbare finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung sollte der Ukraine entsprechend ihrem…
Um das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine im Rahmen der Verordnung (EU) 2026/467 zu erhalten, muss die Ukraine eine nationale Finanzierungsstrategie…
Die finanzielle Unterstützung für den Ukraine-Plan sollte in Form eines Darlehens möglich sein. Angesichts des dringenden Finanzbedarfs der Ukraine sollte der…
Angesichts des Finanzbedarfs der Ukraine ist es angemessen, den finanziellen Beistand gemäß der diversifizierten Finanzierungsstrategie nach Artikel 224 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.