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Um das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine im Rahmen der Verordnung (EU) 2026/467 zu erhalten, muss die Ukraine eine nationale Finanzierungsstrategie vorlegen, in der sie ihren Finanzierungsbedarf und ihre Finanzierungsquellen darlegt und deren Bewertung vom Rat im Wege eines Durchführungsbeschlusses auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags gebilligt werden muss. In diesem Durchführungsbeschluss soll der Betrag der Hilfe festgelegt werden, die der Ukraine zur Unterstützung der Umsetzung ihrer Finanzierungsstrategie zur Verfügung gestellt wird, einschließlich des Betrags für die Budgethilfe und des Betrags für die Unterstützung der Kapazitäten der ukrainischen Verteidigungsindustrie.
Um finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung im Rahmen des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine zu erhalten, legt die Ukraine der Kommission…
30 000 000 000 EUR für die Makrofinanzhilfe gemäß Kapitel III der vorliegenden Verordnung oder als zweckgebundene Budgethilfe in Form eines Darlehens, das im…
Bewertet die Kommission die Finanzierungsstrategie der Ukraine oder ihre aktualisierte Fassung positiv, so legt sie dem Rat einen Vorschlag für einen…
Zur Finanzierung der Unterstützung im Rahmen des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine wird die Kommission ermächtigt, mittels der diversifizierten…
Angesichts der erheblichen finanziellen Auswirkungen der auferlegten Maßnahmen sollten dem Rat Durchführungsbefugnisse übertragen werden, wobei er auf der…
Die im Rahmen des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine verfügbare finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung sollte der Ukraine entsprechend ihrem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.