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Genehmigungen für Wiederbepflanzungen müssen in demselben Betrieb in Anspruch genommen werden, der die Rodung vorgenommen hat, es ist jedoch möglich, sie für eine andere Fläche desselben Betriebs in Anspruch zu nehmen. Da Betriebe Flächen in unterschiedlichen Anbauregionen umfassen können, ist es wichtig, Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, dafür zu sorgen, dass in bestimmten Gebieten, die für die Erzeugung von Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angaben in Betracht kommen, keine Genehmigungen für Wiederbepflanzungen in Anspruch genommen werden dürfen, die aufgrund der Rodung von Rebflächen außerhalb des betreffenden Gebiets erteilt wurden. Es ist angezeigt, dass die Mitgliedstaaten einen derartigen Beschluss auf der Grundlage einer Empfehlung einer berufsständischen Organisation fassen, die in dem betreffenden Gebiet repräsentativ ist.
Die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Genehmigung muss in dem Betrieb in Anspruch genommen werden, der die Rodung vorgenommen hat. Die…
Erzeugern, die bestehende Rebflächen roden, sollte nach Vorlage eines Antrags unabhängig von dem Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen automatisch eine…
Nach Artikel 92 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 werden Erzeugern, die sich zur künftigen Rodung einer Rebfläche verpflichten, Wiederbepflanzungsrechte…
Es sollte präzisiert werden, dass Mitgliedstaaten, die die Erteilung von Genehmigungen für Rebpflanzungen auf regionaler Ebene für bestimmte Gebiete, die für…
Auch wenn die Wiederbepflanzung einer gerodeten Rebfläche die Weinanbaufläche nicht vergrößert, sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden,…
Genehmigungen für Wiederbepflanzungen werden Erzeugern erteilt, die eine Rebfläche gerodet und einen Antrag gestellt haben. Es sollte klargestellt werden, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.