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Auch wenn die Wiederbepflanzung einer gerodeten Rebfläche die Weinanbaufläche nicht vergrößert, sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, Vorschriften für die Wiederbepflanzung festzulegen, um die territoriale Verteilung der Rebflächen besser zu steuern und so beispielsweise die Verlagerung von Rebflächen in Regionen mit einem Marktungleichgewicht oder weg von Terrassen- und Steillagen zu vermeiden, wo sie eine wichtige Rolle für die Erhaltung der Landschaft spielen und Bodenerosion verhindern. Die Mitgliedstaaten sollten auch die Möglichkeit erhalten, Bedingungen in Bezug auf Reben, aus denen bestimmte Weine erzeugt werden, und Erzeugungsverfahren, für die der Mitgliedstaat festgestellt hat, dass sie den Durchschnittsertrag der Anbauregion wesentlich erhöhen, oder Bedingungen festzulegen, um die Erhaltung traditioneller Erzeugungsverfahren sicherzustellen.
die Mitgliedstaaten können Kriterien für die Erteilung und Verwaltung von Wiederbepflanzungsgenehmigungen festlegen, um eine Ausbreitung der Rebflächen und der…
Erzeugern, die bestehende Rebflächen roden, sollte nach Vorlage eines Antrags unabhängig von dem Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen automatisch eine…
Genehmigungen für Wiederbepflanzungen müssen in demselben Betrieb in Anspruch genommen werden, der die Rodung vorgenommen hat, es ist jedoch möglich, sie für…
In einigen Mitgliedstaaten gibt es traditionelle Rebflächen, die mit nicht für die Weinerzeugung zugelassenen Rebsorten bepflanzt sind, deren Erzeugung,…
Um in Regionen, in denen ein Mitgliedstaat entschieden hat, die Erteilung von Neuanpflanzungsgenehmigungen zu beschränken, ein drohendes Überangebot nicht zu…
Aufgegebene Rebflächen können von Schädlingen und Krankheiten befallen werden und können somit eine Gefahr für die umliegende Weinanbaufläche darstellen. Daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.