Gesetze
Gesetz wird geladen …
Genehmigungen für Wiederbepflanzungen werden Erzeugern erteilt, die eine Rebfläche gerodet und einen Antrag gestellt haben. Es sollte klargestellt werden, dass ein Winzer, der gemäß Artikel 216 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 oder Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe o der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments oder des Rates Unterstützung für die Rodung von Reben erhält, keinen Anspruch auf eine Genehmigung für die Wiederbepflanzung der betreffenden Fläche hat.
Die Mitgliedstaaten erteilen automatisch eine Genehmigung an die Erzeuger, die ab 1. Januar 2016 eine Rebfläche gerodet und einen Antrag gestellt haben. Diese…
Die zuständige Landesbehörde erteilt einem Erzeuger, der eine Rebfläche gerodet hat, auf Antrag eine Genehmigung zur Wiederbepflanzung. Anträge nach Satz 1…
In Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Abweichend von Unterabsatz 1 haben Erzeuger, die eine Rebfläche gemäß Artikel 216 Absatz 1 der vorliegenden…
Nach Artikel 92 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 werden Erzeugern, die sich zur künftigen Rodung einer Rebfläche verpflichten, Wiederbepflanzungsrechte…
Genehmigungen für Wiederbepflanzungen müssen in demselben Betrieb in Anspruch genommen werden, der die Rodung vorgenommen hat, es ist jedoch möglich, sie für…
Erzeugern, die bestehende Rebflächen roden, sollte nach Vorlage eines Antrags unabhängig von dem Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen automatisch eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.