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Die Vorschriften über die Etikettierung von Weinerzeugnissen sollten geändert werden, um die Verbraucher besser über die Merkmale von Weinbauerzeugnissen mit einem niedrigeren Alkoholgehalt zu informieren, wobei die Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen über den Einsatz der Entalkoholisierung beibehalten werden sollte. Die Verbraucher kennen Begriffe wie „0,0 %“ und „alkoholfrei“. Diese Begriffe sind jedoch in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. Die Begriffe, die sich auf einen reduzierten Alkoholgehalt beziehen, sollten den Unionsvorschriften für die Kennzeichnung des reduzierten Alkoholgehalts bestimmter Stoffe entsprechen. Daher ist es notwendig, die Verwendung dieser Begriffe in der gesamten Union zu harmonisieren, damit der Weinsektor von der neu entstandenen Nachfrage der Verbraucher profitieren kann und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet ist.
Erzeugnisse, in deren Kennzeichnung und Aufmachung der Begriff „entalkoholisierter“ im Sinne des Artikels 119 Absatz 1 Buchstabe a Satz 1 Nummer i der…
der Begriff „entalkoholisierter“, wenn der vorhandene Alkoholgehalt des Erzeugnisses nicht mehr als 0,5 % vol beträgt, oder
Um sicherzustellen, dass die Verbraucher über die Beschaffenheit aromatisierter Weinerzeugnisse mit einem reduzierten Alkoholgehalt korrekt informiert werden,…
Um zu gewährleisten, dass die Verbraucher über die Art der entalkoholisierten Weinerzeugnisse informiert werden und dass die Vorschriften über die Etikettierung…
Um den Verbrauchern umfangreichere Informationen zur Verfügung zu stellen, sollte die obligatorische Kennzeichnung von aromatisierten Weinerzeugnissen mit einer…
Diese innovativen Weinbauerzeugnisse sind noch nie in der Union als Wein vermarktet worden. Aus diesem Grund wären weitere Forschung und Versuche erforderlich,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.