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Um sicherzustellen, dass die Verbraucher über die Beschaffenheit aromatisierter Weinerzeugnisse mit einem reduzierten Alkoholgehalt korrekt informiert werden, sollten Vorschriften festgelegt werden, die mit den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 für die Etikettierung entalkoholisierter oder teilweise entalkoholisierter Weine im Einklang stehen, damit für aromatisierte Weinerzeugnisse, die aus entalkoholisierten oder teilweise entalkoholisierten Weinen hergestellt werden, bei ihrer Aufmachung und Etikettierung dieselben Begriffe verwendet werden wie für entsprechende Weinbauerzeugnisse mit höherem Alkoholgehalt. Ferner ist es angezeigt, die Regelung für aromatisierte Weinerzeugnisse hinsichtlich der zu verwendenden Sprache analog zu der bereits für Weinbauerzeugnisse geltenden Regelung zu formulieren.
Abweichend von den in Absatz 2 Buchstabe g, Absatz 3 Buchstabe g und Absatz 4 Buchstabe f des vorliegenden Artikels sowie in Anhang II der vorliegenden…
Aromatisierte Weinerzeugnisse stellen einen naheliegenden Absatzmarkt für Weinbauerzeugnisse dar. Nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 des Europäischen…
Die Vorschriften über die Etikettierung von Weinerzeugnissen sollten geändert werden, um die Verbraucher besser über die Merkmale von Weinbauerzeugnissen mit…
Angesichts der Bedeutung und Komplexität des Sektors aromatisierte Weinerzeugnisse empfiehlt es sich, besondere Vorschriften für die Beschreibung und Aufmachung…
Um zu gewährleisten, dass die Verbraucher über die Art der entalkoholisierten Weinerzeugnisse informiert werden und dass die Vorschriften über die Etikettierung…
Angesichts der begrenzten Anzahl Eintragungen geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.