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Damit sichergestellt ist, dass die Beihilfen angemessen und auf das erforderliche Maß beschränkt sind, sollten die Beihilfehöchstbeträge in Form von Beihilfeintensitäten bezogen auf die jeweils beihilfefähigen Kosten festgelegt werden. Auf der Grundlage der Erfahrung der Kommission sollte die Beihilfeintensität so festgesetzt werden, dass Beeinträchtigungen von Wettbewerb und Handel, die durch die geförderte Tätigkeit verursacht werden, möglichst gering gehalten werden, gleichzeitig jedoch Marktversagen oder andere Hindernisse für die Koordinierung des Verkehrs in geeigneter Weise behoben werden.
Die Beihilfeintensität darf 60 % der beihilfefähigen Kosten nicht übersteigen.
Damit sichergestellt ist, dass die Beihilfen angemessen und auf das erforderliche Maß beschränkt sind, sollten die Beihilfehöchstbeträge so weit wie möglich in…
Damit sichergestellt ist, dass die Beihilfen verhältnismäßig und auf das erforderliche Maß beschränkt sind, sollten die Beihilfehöchstbeträge soweit wie möglich…
Die Höhe der Beihilfe ist so festzusetzen, dass bei den betreffenden Erzeugnissen das Marktgleichgewicht nicht gefährdet wird und die Wettbewerbsbedingungen…
Es sollten Vorschriften festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die in einschlägigen Verordnungen oder Kommissionsbeschlüssen festgesetzten…
In die Berechnung der Beihilfeintensität sollten nur beihilfefähige Kosten einfließen. Beihilfen, die infolge der Einbeziehung nicht beihilfefähiger Kosten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.