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In die Berechnung der Beihilfeintensität sollten nur beihilfefähige Kosten einfließen. Die ermittelten beihilfefähigen Kosten sollten durch klare, spezifische und aktuelle schriftliche Unterlagen belegt werden. Beihilfen, die die einschlägige Beihilfeintensität übersteigen, sollten nicht von der Anmeldepflicht freigestellt werden. Für die Berechnung sollten alle Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen werden. In mehreren Tranchen gezahlte Beihilfen sollten auf ihren Wert am Tag der Gewährung abgezinst werden. Auch die beihilfefähigen Kosten sollten auf ihren Wert zu dem genannten Zeitpunkt abgezinst werden.
Zukünftig zu zahlende Beihilfen, u. a. in mehreren Tranchen zu zahlende Beihilfen, werden auf ihren Wert zum Gewährungszeitpunkt abgezinst. Die beihilfefähigen…
Zukünftig zu zahlende Beihilfen, u. a. in mehreren Tranchen zu zahlende Beihilfen, werden auf ihren Wert zum Gewährungszeitpunkt abgezinst. Die beihilfefähigen…
In mehreren Tranchen zu zahlende Beihilfen werden auf ihren Wert am Tag der Gewährung der Beihilfe abgezinst. Die beihilfefähigen Kosten werden auf ihren Wert…
In die Berechnung der Beihilfeintensität sollten nur beihilfefähige Kosten einfließen. Beihilfen, die infolge der Einbeziehung nicht beihilfefähiger Kosten die…
In die Berechnung der Beihilfeintensität sollten nur beihilfefähige Kosten einfließen. Beihilfen, die infolge der Einbeziehung nicht beihilfefähiger Kosten die…
In die Berechnung der Beihilfeintensität sollten nur beihilfefähige Kosten einfließen. Beihilfen, die infolge der Einbeziehung nicht beihilfefähiger Kosten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.