Art. 160 32017R1001VERORDNUNG (EU) 2017/1001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Prüfer sind zuständig für namens des Amtes zu treffende Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Anmeldung einer Unionsmarke, einschließlich der in den…
Erwägungsgrund 46 32026R0715Um eine wirksame, effiziente und zügige Prüfung und Eintragung von Anmeldungen von Unionsdesigns durch das Amt mithilfe transparenter, sorgfältiger, gerechter…
Art. 43 32026R0715Übertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die Anmeldung
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Einzelheiten, die in der Anmeldung eines Unionsdesigns enthalten sein müssen. Diese…
Art. 104 Abs. 1 32026R0715Register der Unionsdesigns
Das Amt führt ein Register der eingetragenen Unionsdesigns und hält dieses Register auf dem neuesten Stand.
Erwägungsgrund 33 32026R0715Nur beim Amt sollte es möglich sein, die Anmeldung eines Unionsdesigns einzureichen. Um die Bereitstellung von Informationen und administrativen Leitlinien für…