Erwägungsgrund 43 32026R0715
Diese Verordnung schließt nicht aus, dass auf Designs, die durch Unionsdesigns geschützt werden, Rechtsvorschriften zum gewerblichen Rechtsschutz oder andere einschlägige Vorschriften der Mitgliedstaaten Anwendung finden, die sich beispielsweise auf den durch Eintragung erlangten Designschutz oder auf nicht eingetragene Designs, Marken, Patente und Gebrauchsmuster, unlauteren Wettbewerb oder zivilrechtliche Haftung beziehen.