Erwägungsgrund 1 32024L2823
Die Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist erheblich zu ändern. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie neu zu fassen.
Die Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist erheblich zu ändern. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie neu zu fassen.