Art. 59 Abs. 1 32026R0715Eintragung
Sind die Anforderungen an eine Anmeldung eines Unionsdesigns erfüllt und wurde die Anmeldung nicht gemäß Artikel 56 zurückgewiesen, so trägt das Amt das in der…
Art. 15 Abs. 5 32026R0715Geltendmachung der Berechtigung auf das Unionsdesign
Im Falle eines eingetragenen Unionsdesigns werden in das in Artikel 104 genannte Register der Unionsdesigns (im Folgenden „Register“) folgende Elemente…
Art. 42 Abs. 1 Buchst. a 32026R0715Erfordernisse der Anmeldung
einen Antrag auf Eintragung;
Art. 47 32026R0715Gleichwertigkeit der Wirkung einer Unionsanmeldung mit einer nationalen Anmeldung
Die Anmeldung eines eingetragenen Unionsdesigns, deren Anmeldetag feststeht, hat in den Mitgliedstaaten die Wirkung einer vorschriftsmäßigen nationalen…
Art. 1 Abs. 2 Buchst. b 32026R0715Unionsdesign
durch ein „eingetragenes Unionsdesign“ geschützt, wenn es in der in dieser Verordnung vorgesehenen Weise eingetragen ist.