Erwägungsgrund 42 32026R0715
Die Streitbeilegungsregelungen sollten so weit wie möglich ein „forum shopping“ verhindern. Daher sind klare Regeln über die internationale Zuständigkeit erforderlich.
Die Streitbeilegungsregelungen sollten so weit wie möglich ein „forum shopping“ verhindern. Daher sind klare Regeln über die internationale Zuständigkeit erforderlich.