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Die Anmeldung eines Unionsdesigns ist beim Amt einzureichen.
Das Amt stellt dem Anmelder unverzüglich eine Empfangsbescheinigung aus, die mindestens das Aktenzeichen, eine Darstellung, eine Beschreibung oder sonstige Identifizierung des Designs, die Art und Zahl der Unterlagen und den Tag ihres Eingangs enthält. Im Falle einer Sammelanmeldung gibt das Amt in der Empfangsbescheinigung das erste Design und die Zahl der angemeldeten Designs an.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.