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Am 17. Juni 2025 genehmigte die Kommission Lysat von Willaertia magna gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als Wirkstoff mit geringem Risiko. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) kam zu dem Schluss, dass toxikologische Referenzwerte für diesen Stoff nicht erforderlich sind, da er keine gefährlichen Eigenschaften aufweist. Es ist daher angezeigt, diesen Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen.