Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Stoff „Hexyl-2-hydroxybenzoat“ (CAS-Nr. 6259-76-3) wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 als CMR-Stoff der Kategorie 2 (reproduktionstoxisch) eingestuft.
Der Stoff „Biphenyl-2-ol“ (CAS-Nr. 90-43-7) wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 als CMR-Stoff der Kategorie 2 (Karzinogen der Kategorie 2)…
Für den Stoff „Methyl-2-hydroxybenzoat“ (CAS-Nr. 119-36-8) mit der Bezeichnung „Methylsalicylat“ im Internationalen Verzeichnis für Kosmetikbestandteile (INCI),…
Die vorliegende Verordnung betrifft Stoffe, die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 der Kommission als CMR-Stoffe der Kategorien 1A, 1B oder 2…
Angesichts der Einstufung von Hexyl Salicylate als CMR-Stoff der Kategorie 2 und des endgültigen Gutachtens des SCCS sollte Hexyl Salicylate in die Liste der…
Der Stoff „Silber“ (CAS-Nr. 7440-22-4) wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 als CMR-Stoff der Kategorie 2 (reproduktionstoxisch) eingestuft, wenn…
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen als karzinogen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.