Erwägungsgrund 4 32022R1531VERORDNUNG (EU) 2022/1531 DER KOMMISSION vom 15. September 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln und zur Berichtigung der Verordnung (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung betrifft Stoffe, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/849der Kommission , die ab dem 17. Dezember 2022 gilt, als CMR-Stoffe der…
Erwägungsgrund 4 32021R1902VERORDNUNG (EU) 2021/1902 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2021 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung betrifft die Stoffe, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1182 als CMR-Stoffe eingestuft sind, und gilt ab dem 1. März 2022.
Erwägungsgrund 4 32025R0877VERORDNUNG (EU) 2025/877 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung deckt Stoffe ab, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/197 der Kommission als CMR-Stoffe eingestuft sind (im Folgenden „betreffende…
Erwägungsgrund 24 32026R0078Die Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die auf den Einstufungen der betreffenden Stoffe als CMR-Stoffe durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2564…
Erwägungsgrund 4 32019R0831VERORDNUNG (EU) 2019/831 DER KOMMISSION vom 22. Mai 2019 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung betrifft die Stoffe, die mit dem 1. Dezember 2018, als die Verordnung (EU) 2017/776 der Kommission anwendbar wurde, als CMR-Stoffe gemäß der…
Erwägungsgrund 4 32023R1490VERORDNUNG (EU) 2023/1490 DER KOMMISSION vom 19. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung deckt Stoffe ab, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 der Kommission als CMR-Stoffe eingestuft sind (im Folgenden „betreffende…