Gesetze
Gesetz wird geladen …
Intensität und Detaillierungsgrad der Arbeiten, die für die Abwicklungsplanung für Tochterunternehmen erforderlich sind, die nicht als Abwicklungseinheiten bestimmt wurden, hängen ab von der Größe der betreffenden Unternehmen, ihrem Risikoprofil, ihrer Rolle bei der Bereitstellung kritischer Funktionen, ihren Kerngeschäftsbereichen, ihrer Bedeutung für die operative Kontinuität der Gruppe nach der Abwicklung und der Gruppenabwicklungsstrategie sowie von der Bedeutung des Tochterunternehmens in dem Mitgliedstaat, in dem es niedergelassen ist, einschließlich seiner potenziellen Systemrelevanz und seiner potenziellen Auswirkungen auf die verfügbaren Finanzmittel des Einlagensicherungssystems im Falle der Liquidation im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens. Wenn der Einheitliche Abwicklungsausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) die in Bezug auf diese Tochterunternehmen zu ergreifenden Maßnahmen bestimmt, sollte er diesen Faktoren Rechnung tragen und gegebenenfalls einen angemessenen Ansatz verfolgen können.
Auch dann, wenn ein Mutterunternehmen die in Artikel 18 Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Ausschuss über eine Abwicklungsmaßnahme in…
das Tochterunternehmen wird direkt von der Abwicklungseinheit gehalten und aa)die Abwicklungseinheit ist eine EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder eine…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für die Gruppenabwicklung zuständige Behörden gemeinsam mit den Abwicklungsbehörden von Tochterunternehmen, die der…
Folgender Unterabsatz wird angefügt: „Wenn der Ausschuss die in Bezug auf die in Unterabsatz 1 Buchstabe b genannten Tochterunternehmen, bei denen es sich nicht…
Im Fall von Gruppenabwicklungsplänen sollten bei der Ausarbeitung der Pläne die potenziellen Auswirkungen der Abwicklungsmaßnahmen in allen Mitgliedstaaten, in…
Bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit prüfen die Abwicklungsbehörden und die für die Gruppenabwicklung zuständigen Behörden unter Berücksichtigung der Art,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.