Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Abwicklung unionsweit agierender Institute oder Gruppen sollten die damit einhergehenden Entscheidungen auch zum Ziel haben, in den Mitgliedstaaten, in denen das Institut oder die Gruppe tätig ist, die Finanzstabilität zu wahren und die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Erwägungsgrund 18 32014L0059Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen