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Die Behörde zog außerdem den Schluss, dass die geltenden RHG für Kupferverbindungen in oder auf Mandeln, Paranüssen, Esskastanien, Haselnüssen, Macadamia-Nüssen, Pekannüssen, Pinienkernen, Pistazien, Walnüssen, Äpfeln, Birnen, Quitten, Mispeln, Japanischen Wollmispeln, Kirschen, Pfirsichen, Tafeltrauben, Keltertrauben, Erdbeeren, Heidelbeeren, Cranbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Hagebutten, Maulbeeren, Azarolen/Mittelmeermispeln, Holunderbeeren, Kiwis, Kartoffeln, Meerrettichen, Frühlingszwiebeln/grünen Zwiebeln und Winterzwiebeln, Tomaten, Paprika, Auberginen/Eierfrüchten, Melonen, Kürbissen, Wassermelonen, Chinakohlen, Grünkohlen, Feldsalaten, Kopfsalaten, Kraussalaten/Breitblättrigen Endivien, Kressen und anderen Sprossen und Keimen, Barbarakraut, Salatrauken/Rucola, Rotem Senf, Baby-Leaf-Salaten, Spinat, Portulak, Mangold, Traubenblättern, Brunnenkressen, frischen Kräutern und essbaren Blüten, Artischocken, Porree, Buchweizen, Sorghum, Hopfen, Leber von Schweinen, Leber von Rindern, Leber von Schafen, Muskel von Ziegen, Leber von Ziegen, Leber von sonstigen als Nutztiere gehaltenen Landtieren, Honig sowie Erzeugnissen von wildlebenden Landtieren angehoben werden sollten, um die derzeitigen Kupfergehalte in diesen Erzeugnissen widerzuspiegeln. Es ist angezeigt, die RHG für diese Erzeugnisse in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die von der Behörde ermittelten Werte, die kein Risiko für die Verbraucher bergen, festzusetzen.
Die Behörde gelangte auch zu dem Schluss, dass die geltenden RHG für Kupferverbindungen in oder auf „Zitrusfrüchten“, Aprikosen, Pflaumen, Feigen,…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die geltenden RHG für Kupferverbindungen in oder auf Kaschunüssen, Kokosnüssen, Brombeeren, Kratzbeeren, Himbeeren,…
Für Napropamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Für Spinosad legte die Behörde eine begründete Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit…
Für Chlorthalonil hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Die Behörde stellte ferner eine Überschreitung der ARfD mit den RHG für Mispeln, Kirschen, Pfirsiche, Tafel- und Keltertrauben, Brombeeren, Himbeeren,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.