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Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die geltenden RHG für Kupferverbindungen in oder auf Kaschunüssen, Kokosnüssen, Brombeeren, Kratzbeeren, Himbeeren, Datteln, Tafeloliven, Kumquats, Karambolen, Jambolan (Java-Pflaumen), Schlangengurken, Gewürzgurken, Zucchini, Stangensellerie, Fenchel, Rhabarber, Mohnsamen, Sesamsamen, Baumwollsamen, Saflorsamen, Borretschsamen, Leindottersamen, Rizinusbohnen, Oliven für die Gewinnung von Öl, Mais, Kräutertees aus Erdbeerblättern, Zuckerrübenwurzeln, Muskel von Rindern, Fett von Rindern, Muskel von Schafen, Fett von Schafen, Fett von Ziegen, Muskel von Einhufern, Fett von Einhufern, Muskel von Geflügel sowie Fett von sonstigen als Nutztiere gehaltenen Landtieren die derzeitigen Kupfergehalte in diesen Erzeugnissen widerspiegeln und kein Risiko für die Verbraucher bergen. Sie sollten daher beibehalten werden. Die RHG für diese Erzeugnisse sollten folglich unverändert beibehalten und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen werden.
Die Behörde zog außerdem den Schluss, dass die geltenden RHG für Kupferverbindungen in oder auf Mandeln, Paranüssen, Esskastanien, Haselnüssen,…
Die Behörde gelangte auch zu dem Schluss, dass die geltenden RHG für Kupferverbindungen in oder auf „Zitrusfrüchten“, Aprikosen, Pflaumen, Feigen,…
Die Behörde zog den Schluss, dass bezüglich der RHG für Erdbeeren, Kartoffeln, Karotten, Pastinaken, Feldsalate, Spinat, Brunnenkressen, Sellerieblätter,…
Die Behörde zog den Schluss, dass bezüglich der RHG für Datteln, Feigen, Kumquats, Karambolen, Jambolans, Lychees (Litschis), Passionsfrüchte/Maracujas,…
Für Tolclofos-methyl legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Die Behörde empfahl die Senkung der geltenden RHG für Kartoffeln, Rettich, Zwiebeln, Tomaten, Paprika, Auberginen (Eierfrüchte), Schlangengurken, Gewürzgurken,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.