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2,4-DNT wurde mit dem gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgelegten Ablauftermin 21. August 2015 in Anhang XIV der genannten Verordnung aufgenommen. Es gingen keine Anträge auf Zulassung für die Verwendung von 2,4-DNT als Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder für die Beimischung des Stoffes zu Erzeugnissen ein, was bedeutet, dass der Stoff in der Union, auch bei der Herstellung von Erzeugnissen, nicht verwendet wird.
Nach einer Bewertung der verfügbaren Nachweise gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 kam die Agentur zu dem Schluss, dass es Verwendungen…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgelegten Zulassungsanforderungen gelten nicht für eingeführte Erzeugnisse. Daher sind auf dem Unionsmarkt…
Wie in Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verlangt, ist für jeden Stoff, der mit der vorliegenden Verordnung in Anhang…
Dem Dossier zufolge ergab eine Suche nach 2,4-DNT in der Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gemäß der Richtlinie…
Wie in Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verlangt, ist für jeden Stoff, der mit der vorliegenden Verordnung in Anhang…
In der Verordnung (EU) 2021/2045 der Kommission zur Änderung des Anhangs XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind der 27. Mai 2025 als Ablauftermin und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.