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2,4-Dinitrotoluol (im Folgenden „2,4-DNT“), CAS-Nr. 121-14-2, EG-Nr. 204-450-0, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates als krebserzeugender Stoff der Kategorie 1B eingestuft. Darüber hinaus wurde 2,4-DNT als besonders besorgniserregender Stoff ermittelt, der die Bedingungen von Artikel 57 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllt, und in Anhang XIV der genannten Verordnung aufgenommen. Für diesen Stoff ist es nicht möglich, einen DNEL-Wert (Derived No-Effect Level — Grenzwert, unterhalb dessen der Stoff keine Wirkung ausübt) festzulegen, sodass es sich um ein Karzinogen ohne Schwellenwert handelt. Anhang XVII Eintrag 28 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschränkt das Inverkehrbringen und die Verwendung von 2,4-DNT als Stoff, Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen, die zum Verkauf an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, wenn die Konzentration von 2,4-DNT 0,1 Gew.-% oder mehr beträgt.
2,4-Dinitrotoluol (2,4-DNT) erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1B) und erfüllt somit auch…
4,4’-Diaminodiphenylmethan (MDA) erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1B) und erfüllt somit…
Cadmium und viele seiner anorganischen Verbindungen erfüllen die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener Stoff (Kategorie 1B) gemäß der Verordnung (EG)…
1,2-Dichlorethan (EDC) erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1B) und erfüllt somit auch die…
2-Nitropropan erfüllt die Kriterien für eine Einstufung als karzinogener Stoff (Kategorie 1B) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und ist daher ein…
Diarsenpentaoxid erfüllt die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1A) und erfüllt somit auch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.