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Unter Berücksichtigung des Dossiers und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Exposition gegenüber 2,4-DNT in Erzeugnissen ein unannehmbares Gesundheitsrisiko für die breite Öffentlichkeit und gewerbliche Verwender darstellt und dass dieses Risiko unionsweit angegangen werden muss. Daher ist es angezeigt, das Inverkehrbringen und die Verwendung von 2,4-DNT in Erzeugnissen zu beschränken. Die Kommission folgt den Stellungnahmen des RAC und des SEAC in Bezug darauf, dass gewerbliche Verwender, die außerhalb von Industriestandorten tätig sind, unter die Beschränkung fallen müssen, um den festgestellten Risiken zu begegnen, und dass genauer definiert werden muss, welche Explosivstoffe vom Anwendungsbereich der Beschränkung ausgenommen werden sollten. Angesichts der Tatsache, dass 2,4-DNT auch für Flugkörper, Gefechtsköpfe, Ausrüstung für Notsignale und für andere militärische Zwecke verwendet wird, hält es die Kommission für angemessen, die von der Agentur vorgeschlagene Ausnahme für Munition für militärische Zwecke auf alle Gegenstände für militärische Zwecke auszuweiten .
Am 2. Juni 2022 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur seine Stellungnahme an, in der er bestätigte, dass für die Verwendung von 2,4-DNT in…
Da 2,4-DNT ein Karzinogen ohne Schwellenwert ist, für das kein DNEL-Wert abgeleitet werden kann, wurde im Dossier der Schluss gezogen, dass in Erzeugnissen…
Dem Dossier zufolge gibt es Verwendungen von 2,4-DNT durch Verbraucher und gewerbliche Verwender in Erzeugnissen, bei denen die Freisetzung von 2,4-DNT und die…
In dem Dossier wurden Verwendungen, die an Industriestandorten stattfinden, vom Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Beschränkung ausgenommen, da die Agentur…
Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der Emissionen von D4, D5 und D6 aus Produkten für Verbraucher und für gewerbliche Zwecke ein unannehmbares…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, aus dem hervorgeht, dass über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus unionsweite Maßnahmen erforderlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.