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Da 2,4-DNT ein Karzinogen ohne Schwellenwert ist, für das kein DNEL-Wert abgeleitet werden kann, wurde im Dossier der Schluss gezogen, dass in Erzeugnissen enthaltenes 2,4-DNT ein Risiko für die menschliche Gesundheit für Verbraucher und gewerbliche Verwender darstellt, das nicht angemessen beherrscht wird. Es wurde außerdem der Schluss gezogen, dass in Fällen, in denen Verbraucher und gewerbliche Verwender 2,4-DNT ausgesetzt sind, die einzige Möglichkeit, das Risiko zu bewältigen, darin besteht, das Vorhandensein von 2,4-DNT in den Erzeugnissen selbst zu begrenzen. Zu diesem Zweck wird in dem Dossier vorgeschlagen, das Inverkehrbringen und die Verwendung von 2,4-DNT in Erzeugnissen für Verbraucher und gewerbliche Zwecke außerhalb von Industriestandorten zu beschränken, da für diese Verwendungen i) die Freisetzung von 2,4-DNT und die Exposition gegenüber 2,4-DNT nicht ausgeschlossen werden können und ii) Risikomanagementmaßnahmen schwer umzusetzen sind.
2,4-Dinitrotoluol (im Folgenden „2,4-DNT“), CAS-Nr. 121-14-2, EG-Nr. 204-450-0, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des…
Unter Berücksichtigung des Dossiers und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Exposition gegenüber 2,4-DNT in…
Am 2. Juni 2022 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur seine Stellungnahme an, in der er bestätigte, dass für die Verwendung von 2,4-DNT in…
Dem Dossier zufolge gibt es Verwendungen von 2,4-DNT durch Verbraucher und gewerbliche Verwender in Erzeugnissen, bei denen die Freisetzung von 2,4-DNT und die…
Nach einer Bewertung der verfügbaren Nachweise gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 kam die Agentur zu dem Schluss, dass es Verwendungen…
In dem Dossier wurde vorgeschlagen, auch Erzeugnisse vom Anwendungsbereich der Beschränkung auszunehmen, bei denen das Vorhandensein von Karzinogenen durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.