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Am 2. Juni 2022 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur seine Stellungnahme an, in der er bestätigte, dass für die Verwendung von 2,4-DNT in Erzeugnissen ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht, das nicht angemessen beherrscht wird. Der RAC kam zu dem Schluss, dass die von der Agentur vorgeschlagene Beschränkung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Praktikabilität und Überwachbarkeit die am besten geeignete unionsweite Maßnahme ist, um den ermittelten Risiken für Verbraucher und gewerbliche Verwender, die außerhalb von Industriestandorten arbeiten, durch die Exposition gegenüber 2,4-DNT zu begegnen.
Am 13. März 2023 hat der Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme verabschiedet, in der er bestätigte, dass ein…
Unter Berücksichtigung des Dossiers und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Exposition gegenüber 2,4-DNT in…
Am 20. November 2018 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur eine Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss kam, dass die vorgeschlagene…
Am 20. September 2019 verabschiedete der Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) der Agentur seine Stellungnahme , in der er zu dem Schluss kam,…
Am 5. Dezember 2017 verabschiedete der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) seine Stellungnahme mit der…
Der RAC bestätigte, dass eine über diese beiden DNEL-Werte hinausgehende Gesamtexposition gegenüber NMP die Gesundheit von Arbeitnehmern gefährdet und dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.