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Am 26. Oktober 2023 nahm der SCCS eine Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss kam, dass wasserlösliche zinkhaltige Salze, die Zinkacetat (CAS-Nr. 557-34-6), Zinkchlorid (CAS-Nr. 7646-85-7), Zinkgluconat (CAS-Nr. 4468-02-4), Zinkcitrat (CAS-Nr. 546-46-3) und Zinksulfat, Zinksulfatmonohydrat, Zinksulfat-Heptahydrat (CAS-Nr. 7733-02-0/7446-19-7/7446-20-0) abdecken, bei Verwendung in Zahnpasta in Konzentrationen von bis zu 1 % (als Zink) als sicher angesehen werden können, mit Ausnahme im Fall von Kindern unter einem Jahr, bei denen diese Konzentration 0,72 % (als Zink) nicht überschreiten sollte. Darüber hinaus kam der SCCS zu dem Schluss, dass wasserlösliche zinkhaltige Salze als sicher angesehen werden können, wenn sie in Mundspülungen in Konzentrationen von bis zu 0,1 % (als Zink) in allen Altersgruppen über 6 Jahren verwendet werden.
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von wasserlöslichen zinkhaltigen Salzen in Mundpflegemitteln ein…
Der SCCS kam in einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu Triclosan vom 24. und 25. Oktober 2022 zu dem Schluss, dass die Verwendung von Triclosan als…
Der SCCS kam in einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu Triclocarban , die am 24.und 25. Oktober 2022 angenommen wurde, zu dem Schluss, dass die Verwendung…
Angesichts möglicher Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Verwendung von zinkhaltigen Salzen in Mundmitteln wie Zahnpasta und Mundmitteln für bestimmte…
In Bezug auf „wasserlösliche zinkhaltige Salze“ beschränkt Anhang III Eintrag 24 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 die Verwendung von Zinkacetat, Zinkchlorid,…
In Anbetracht der wissenschaftlichen Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Triclosan in kosmetischen Mitteln ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.